DGB Jugend
Was wir machen, geht euch etwas an. Zum Beispiel für faire Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen streiten. Es wäre schön, wenn die vom Himmel fallen würden, aber so ist es nicht, man muss sich dafür einsetzen.
Wir beschäftigen uns deshalb mit allen Fragen und Probleme, die sich aus dem Arbeitsleben ergeben, suchen Antworten und Lösungen und machen uns für sie stark.
Bei Veranstaltungen, Seminaren und in Gremien diskutieren wir über viele verschiedene Themen (zum Beispiel Globalisierung, Chancengleichheit, Antirassismus) und setzen uns gegenüber Politik, Unternehmen und Gesellschaft für faire Arbeits- und Lebensbedingungen von jungen Menschen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt ein.
Dies tun wir gemeinsam mit vielen jungen Menschen, denn die DGB-Jugend lebt von Beteiligung. Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, junge Menschen, die arbeitslos sind - alle haben die Möglichkeit, Mitglied zu werden und sich an der Arbeit der Gewerkschaftsjugend zu beteiligen und/oder die Vorteile einer Mitgliedschaft zu nutzen.
DGB Jugend: Diese Rechte haben Auszubildende
Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?
Dr. Azubi rät: Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.
Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieben unterschrieben und muss, falls der*die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, in der Regel also den Eltern, unterzeichnet werden. Betrieb und Auszubildende bekommen je ein Exemplar, wobei der Arbeitgeber den Ausbildungsvertrag auch in digitaler Form an ihre Auszubildenden übermitteln kann. Jedoch unter der Bedingung, dass er gespeichert und ausgedruckt werden kann. Die Arbeitgeber müssen nachweisen, dass der*die Auszubildende den Ausbildungsvertrag auch tatsächlich erhalten hat. Der*die Auszubildende ist allerdings auch verpflichtet, den Empfang des Ausbildungsvertrages zu bestätigen.
Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z.B. die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung (Achtung: Mindestausbildungsvergütung beachten!). Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Was heißt Probezeit?
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.
Können Auszubildende den Ausbildungsplatz wechseln?
Dr. Azubi rät: Auszubildende sollten erst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!
Auszubildende außerhalb der Probezeit können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Ist man in der Ausbildung vor gesundheitlichen Gefahren geschützt?
Dr. Azubi rät: Auszubildende sollten sich gleich zu Beginn bei ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat oder der zuständigen Gewerkschaft über ihre Rechte informieren.
In jedem Fall muss der ausbildende Betrieb die körperliche und seelische Unversehrtheit der Auszubildenden während der gesamten Ausbildung gewährleisten. Der Arbeitsschutz wird über das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Im Falle von minderjährigen Auszubildenden tritt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hinzu. Im Rahmen des Arbeitsschutzes muss unbedingt eine allgemeine Erstunterweisung zu Beginn der Ausbildung erfolgen.
Wann sind die Tätigkeiten ausbildungsfremd?
Dr. Azubi rät: Wer nicht richtig ausgebildet wird, sollte sich unbedingt wehren, da sonst das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Voraussetzung: Den Ausbildungsplan vom Betrieb kennen und, falls nicht vorhanden, einfordern.
Werden Auszubildende angewiesen, Aufgaben zu erledigen, die nicht im Ausbildungsrahmenplan vermerkt sind, spricht man von ausbildungsfremden Tätigkeiten. Von Erledigungen privater Art für den Chef oder die Chefin, über Botengänge und Aufräumarbeiten bis hin zu regelmäßigen Putzdiensten: All das darf Auszubildenden nicht zugemutet werden, genauso Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für andere Angestellte des Betriebs oder Arbeiten, die Auszubildenden aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen nicht zumutbar sind. Ausbildungsfremde Tätigkeiten unterscheiden sich von Beruf zu Beruf. Die Betriebe haben die Pflicht, die Auszubildenden entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv auszubilden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Putzen oder endlose Routinetätigkeiten haben in der Ausbildung nichts zu suchen und stellen nach § 102 Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
Was ist mit Urlaub?
Dr. Azubi rät: Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.
Wie viel Urlaub Auszubildende pro Jahr zusteht, ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Viele tarifvertraglich bezahlte Auszubildende haben dabei mehr Urlaubstage als gesetzlich festgelegt ist. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
Wie viel Ausbildungsvergütung steht Auszubildenden zu?
Dr. Azubi rät: Gewerkschaftsmitglied werden und die Vergütung im Ausbildungsvertrag von der zuständigen Gewerkschaft checken lassen.
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Auszubildende in Tarifverträgen festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt die von den Gewerkschaften erkämpfte Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt 2025 im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 682 Euro. Das gilt auch für Auszubildende in einer staatlich geförderten außerbetrieblichen Ausbildung.
Wie bei einer Abmahnung reagieren?
Dr. Azubi rät: Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist die Abmahnung unberechtigt, sollte man eine Gegendarstellung verfassen. Außerdem sollte der Betriebsrat oder die Gewerkschaft eingeschaltet werden.
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbildungsbetrieb dem*der Auszubildenden zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten durch sie entstehen, müssen die Eltern ihnen das Kindergeld auszahlen. Darüber hinaus haben volljährige Auszubildende mit eigener Mietwohnung am Ausbildungsort möglicherweise Chancen, Wohngeld zu erhalten. Müssen Auszubildende für ihre Ausbildung umziehen, können sie im ersten Ausbildungsjahr durch die Agenturen für Arbeit auch einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche (Familien-)Heimfahrten erhalten. Hierfür müssen sie vor Abschluss des Ausbildungsvertrags unbedingt bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vorstellig werden.
Ich habe keinen Ausbildungsplatz gefunden, was jetzt?
Sollten junge Menschen zum Ausbildungsstart noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten sie sich unbedingt bei der lokalen Agentur für Arbeit oder Jugendberufsagentur melden. Hier bekommen sie nicht nur Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche. Leben sie in einer Region, in der es zu viele Bewerber*innen und zu wenig Ausbildungsplätze gibt, kann ihnen die lokale Agentur für Arbeit unter bestimmten Umständen über die gesetzliche Ausbildungsgarantie einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz anbieten. Dadurch können sie einen vollqualifizierenden Berufsabschluss erwerben.
Lasst euch nicht einschüchtern!
Das SGB VIII (§ 75) verpflichtet Jugendverbände dazu, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.Das bedeutet: Natürlich sind wir nicht neutral!
Der Begriff „Neutralität“ wird gezielt von Rechten instrumentalisiert – und von Verwaltungen oft falsch angewendet. Das verunsichert und bedroht freie Träger, die tagtäglich für Demokratie, Vielfalt und Teilhabe kämpfen. Dabei ist klar: Jugendverbände sind selbst organisiert, unabhängig und eigenverantwortlich unterwegs – genau wie wir als DGB Jugend!
Als junge Arbeitnehmer*innen kämpfen wir aktuell für:
gute Ausbildung & faire Löhne bezahlbares Wohnen wirksamen Klimaschutz und eine sichere Transformation
Und wir suchen uns unsere Bündnispartner*innen selbst aus. Nicht neutral. Sondern solidarisch.
Die Geschichte zeigt: Eine „Staatsjugend“ darf es nie wieder geben. (§ 12 SGB VIII) Wir stehen ein für antifaschistische, demokratische Jugendarbeit mit Haltung – heute und morgen.
Hilfreiche Infos & Materialien zum Neutralitäts-Mythos findet ihr beim @ljrnrw
Azubis sehen großen Nachholbedarf beim Thema Digitalisierung
Die DGB-Jugend NRW befragt regelmäßig Azubis aus Nordrhein-Westfalen zu ihren Erfahrungen in der Ausbildung. Heute wurde der Ausbildungsreport 2023 im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt. Eine Sonderauswertung gab es in diesem Jahr zum Thema Digitalisierung. „Die Ergebnisse zeigen, dass es hier dringenden Nachholbedarf gibt“, erklärte Andreas Jansen, Leiter der Abteilung Jugend und Demokratie beim DGB NRW. Nur 44 Prozent der befragten Azubis sehe sich durch ihre Ausbildung im Betrieb gut auf die Anforderungen der Digitalisierung in ihrem künftigen Beruf vorbereitet. Noch schlechter schneide der Unterricht an den Berufskollegs ab: Hier bewerten nur 35 Prozent der Auszubildenden die Vorbereitung auf den Umgang mit digitalen Medien als gut. „Die duale Berufsausbildung braucht dringend ein Systemupdate“, forderte Jansen.
Ausbildung als Selbststudium? Nein, danke! Als Auszubildende*r hast du ein Recht darauf, dass dein*e Ausbilder*in sich um dich kümmert und dir deine Aufgaben ausführlich erklärt. Besonders bei potenziell gefährlichen Aufgaben im Arbeitsalltag ist das richtig wichtig!
Unser Ausbildungsreport zeigt: Trotzdem wird jede*r Zehnte nicht richtig ausgebildet! Diese Azubis werden um eine anständige Berufsausbildung betrogen.
Ebenso fatal: Fast die Hälfte sagt aus, die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts sei lediglich befriedigend oder sogar schlecht.
Wir fordern die Arbeitgeber*innen und die Politik auf, sich für eine bessere Berufsausbildung stark zu machen.