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Presse

Hier finden Sie Pressemitteilungen und Stellungnahmen des DGB  Kreisverbandes Soest.


Pressemitteilung vom 28. September 2022

DGB Infoaktion zum Mindestlohn: Am Bahn- und Busbahnhof in Lippstadt informierten GewerkschafterInnen des DGB Kreisverbandes Soest, mit dabei Roswitha Lauber und Michael Wiesner (v. l.), über die Erhöhung des Mindestlohnes ab dem 1. Oktober auf zwölf Euro. Nachdem sich der DGB und seine Gewerkschaften sich mit der Einführung des allgemeinen Mindestlohnes im Jahr 2015 durchgesetzt hatten sorgt nun die Erhöhung dafür, dass 25.000 Menschen allein im Kreis Soest eine Lohnerhöhung bekommen. Hier erfahren Sie mehr dazu.


Pressemitteilung vom 27. September 2022

Schon in der Vergangenheit setzten sich Dirk Riesner, Britta Peter und Ferdinand Rohde (v.l.) vom heimischen DGB Kreisverband Soest mit Infoaktionen an den Bahnhöfen für die Einführung des Mindestlohnes und seine Erhöhung ein.

Der neue Mindestlohn - 12 Euro/Stunde bedeutet Lohnerhöhung für 24.031 Menschen im Kreis Soest

Am 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Ein Erfolg für die Gewerkschaften: Nach dem Kampf für die Einführung des Mindestlohnes wird er jetzt in einem größeren Sprung angehoben. Allein Kreis Soest profitieren fast 25.000 Menschen davon, bundesweit bedeutet es eine Lohnerhöhung für gut 6,6 Mio. Beschäftigte. 

Auf diesen Erfolg macht der DGB am 28. September mit einer bundesweiten Infoaktion an mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet aufmerksam. Angesichts der steigenden Preise für Energie und Lebensmittel fordert der Gewerkschaftsbund aber weitere Entlastungen.

"Das 6,6 Millionen Menschen bundesweit mehr Geld im Portemonnaie haben bedeutet einen Lichtblick in diesen schwierigen Zeiten“, sagte DGB-Kreisvorsitzender Holger Schild. "Die Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde ist ein Erfolg der

Gewerkschaftsbewegung und der vielen Millionen Menschen im Land, die jahrelang für die Erhöhung der Lohnuntergrenze gestritten haben.“

Gleichzeitig bleibe das oberste Ziel der Gewerkschaften, mit Arbeitgebern Tarifverträge abzuschließen. „Der Mindestlohn ist immer nur die untere Haltelinie und Anstandsgrenze“, betonte Holger Schild. "Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken“, forderte der Gewerkschafter. Die Tarifbindung war in den letzten Jahren stetig zurückgegangen.


Ferienjobs – worauf Schüler*innen achten sollten

Die Sommerferien beginnen bald und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Der DGB gibt Tipps: „Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln", rät DGB Kreisvorsitzender Holger Schild.

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Holger Schild.

Pausen: Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben.

Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Mindestlohn: Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn. Die im Juni beschlossene Erhöhung auf 12 Euro gilt ab Oktober, bis dahin müssen mindestens 9,82 Euro je Stunde, bzw. ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde gezahlt werden. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht.

„Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, so Holger Schild.

Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der Tarifvertrag natürlich auch bei Minderjährigen angewendet werden. „Beim Unterschreiben des eigenen Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben“.

Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Holger Schild: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied einer Gewerkschaft zu werden“. Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.

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