Bürgergeld /  ALG  II /  Grundsicherung

Mythos der Sozialpolitik: Die Rückkehr des „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“

Kaum eine Figur ist im sozialpolitischen Diskurs so langlebig wie die des „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“. Sie taucht regelmäßig auf, wenn Sozialleistungen reformiert, gekürzt oder stärker konditioniert werden sollen – also die Leistung nur abhängig von der Erfüllung von Pflichten gewährt wird. Aktuell erlebt sie im Zuge der Debatten um das Bürgergeld, eine mögliche „Neue Grundsicherung“ und jüngst auch um die Einführung einer allgemeinen Arbeitspflicht für Leistungsbeziehende – wie sie etwa aus Sachsen-Anhalt gefordert wird – erneut Konjunktur. In politischen Statements, Talkshows und Boulevardmedien wird dabei suggeriert, ein relevanter Teil der Leistungsbeziehenden ziehe staatliche Unterstützung der Erwerbsarbeit vor. Den Originaltext finden Sie hier.

Diese Erzählung ist nicht neu – dennoch ist bemerkenswert, wie hartnäckig sie sich trotz gegenteiliger empirischer Evidenz hält – und wie stark sie politische Entscheidungen prägt. Der folgende Beitrag greift die Befunde einer Studie der Autor*innen auf, die vor Kurzem in Heft 4/2025 der Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung erschienen sind und ordnet sie politisch ein. Er zeigt, warum der Mythos vom „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ weniger über die Realität von Erwerbslosigkeit aussagt als über das sozialpolitische Leitbild, das ihn hervorbringt.

Wer bezieht eigentlich Bürgergeld?

Ein zentraler Ausgangspunkt der Debatte ist eine grundlegende Verzerrung: Häufig wird implizit unterstellt, alle Bürgergeldbeziehenden stünden dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung. Das ist empirisch schlicht falsch.

Von den rund 5,7 Millionen Menschen im Bürgergeldbezug waren Ende 2024 etwa:

  • 1,7 Millionen nicht erwerbsfähig, vor allem Kinder und Jugendliche. Sie haben einen eigenen Leistungsanspruch, wenn sie in einem Haushalt leben, dessen Einkommen nicht zur Existenzsicherung ausreicht. Das Bürgergeld wird nämlich nicht nur individuell, sondern im Rahmen sogenannter Bedarfsgemeinschaften gewährt. Anspruch haben alle Mitglieder eines Haushalts, deren Lebensunterhalt nicht ausreichend durch Einkommen oder Vermögen gedeckt ist. Kinder erhalten daher Bürgergeld nicht wegen eigener Erwerbslosigkeit, sondern weil ihre Eltern oder Sorgeberechtigten hilfebedürftig sind.
  • Rund 825.000 erwerbstätige Leistungsberechtigte erzielen ein Einkommen, das nicht zur Existenzsicherung reicht. Der weit überwiegende Teil ist abhängig beschäftigt, während nur eine kleine Minderheit ausschließlich oder ergänzend selbständig tätig ist. Unter den abhängig Beschäftigten ist etwa die Hälfte sozialversicherungspflichtig beschäftigt – überwiegend in Teilzeit, während Vollzeitbeschäftigung und Ausbildung deutlich kleinere Anteile ausmachen. Die andere Hälfte ist ausschließlich geringfügig beschäftigt oder es liegen keine näheren Angaben zur Art der Beschäftigung vor. Hauptursachen sind niedrige Stundenlöhne, begrenzte Arbeitszeiten sowie Sorgeverpflichtungen und der erhöhte Bedarf in Haushalten mit Kindern.
  • Etwa 1,3 Millionen formal erwerbsfähig, aber aus statistischen Gründen nicht als arbeitslos erfasst (z. B. wegen Qualifizierungen, Betreuungspflichten oder Krankheit).
  • Übrig bleiben rund 1,8 Millionen offiziell Arbeitslose im Bürgergeldsystem. Selbst innerhalb dieser Gruppe zeigt sich: Der weitaus größte Teil ist nicht deshalb ohne Arbeit, weil er nicht arbeiten will, sondern weil strukturelle Hürden den Zugang zum Arbeitsmarkt blockieren. So verfügen etwa zwei Drittel über keinen Berufsabschluss, rund ein Drittel ist langzeitarbeitslos und fast die Hälfte berichtet von gesundheitlichen Einschränkungen – Faktoren, die die Arbeitsmarktintegration erheblich erschweren.


Besonders aufschlussreich ist ein weiterer Befund: Der Anteil sogenannter „Totalverweigerer“ liegt laut Bundesagentur für Arbeit bei unter einem halben Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Dennoch dominieren sie die öffentliche Debatte. In einer von Medienlogiken geprägten Aufmerksamkeitsökonomie erhalten zugespitzte Einzelfälle besondere Sichtbarkeit und werden stellvertretend für ein vermeintlich größeres Problem interpretiert. Der Begriff „Totalverweigerer“ bietet dabei eine eingängige Deutungsfigur, die komplexe strukturelle Ursachen auf individuelles Fehlverhalten reduziert.

Die Realität: strukturelle Barrieren statt fehlender Motivation

Ein Blick auf die sozialen Lebenslagen von Bürgergeldbeziehenden zeigt ein deutlich anderes Bild als das öffentliche Narrativ vom mangelnden Arbeitswillen. Erwerbslosigkeit ist in den meisten Fällen nicht Ausdruck fehlender Motivation, sondern Ergebnis kumulierender struktureller Hürden:

  • Langzeitarbeitslosigkeit betrifft rund 35 Prozent aller Arbeitslosen (rechtskreisübergreifend im SGB II und SGB III). Mit zunehmender Dauer verschlechtern sich die Vermittlungschancen deutlich – nicht zuletzt durch Qualifikationsverluste und gesundheitliche Belastungen.
  • Geringe formale Qualifikation ist weit verbreitet: Rund zwei Drittel der arbeitslosen Leistungsberechtigten verfügen über keinen anerkannten Berufsabschluss, während sich die meisten offenen Stellen an Fachkräfte richten.
  • Erwerbsarmut ist kein Randphänomen: Etwa jede fünfte erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ist trotz Arbeit auf Bürgergeld angewiesen. Hauptursachen sind niedrige Stundenlöhne, unfreiwillige Teilzeit, befristete oder geringfügige Beschäftigung sowie Sorgeverpflichtungen – nicht mangelnde Arbeitsbereitschaft.
  • Gesundheitliche Einschränkungen stellen ein zentrales Vermittlungshemmnis dar. Fast die Hälfte der Bürgergeldbeziehenden nennt gesundheitliche Probleme als Hauptgrund für den Leistungsbezug, insbesondere psychische Erkrankungen.
  • Höheres Alter erschwert die Arbeitsmarktintegration deutlich: Ältere Arbeitslose haben erheblich geringere Abgangschancen aus Arbeitslosigkeit und verbleiben überdurchschnittlich lange im Leistungsbezug. Mit zunehmendem Alter sinken die Wiedereinstiegschancen, während sich Phasen der Erwerbslosigkeit verlängern.
  • Migration prägt einen großen Teil des Leistungsbezugs: Fast die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit. Für viele gehen damit spezifische strukturelle Hürden einher, etwa verzögerte Anerkennungsverfahren, Sprachbarrieren, aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten oder Diskriminierung am Arbeitsmarkt.
  • Sorgearbeit und damit einhergehende Vereinbarkeitsprobleme, insbesondere bei Alleinerziehenden, begrenzt die Arbeitsmarktintegration strukturell: Rund 13 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, überwiegend Frauen.


Alte Moral, neue Politik

Warum ist der Mythos dennoch so wirksam? Seine Wurzeln reichen tief.(Öffnet in einem neuen Fenster) Die Vorstellung, Erwerbsarbeit sei nicht nur ökonomische Notwendigkeit, sondern auch moralische Pflicht, prägt den deutschen Sozialstaat seit seinen Anfängen. Mit den Arbeitsmarktreformen der 2000er Jahre wurde diese Logik jedoch institutionell gestärkt und politisch zugespitzt: Risiken der Erwerbslosigkeit wurden stärker individualisiert und die Verantwortung für die Arbeitsmarktintegration verstärkt den Betroffenen selbst zugeschrieben. Aktivierung wurde zum zentralen Leitprinzip sozialstaatlicher Unterstützung.

Das Leitbild des „Förderns und Forderns“ versprach eine Balance zwischen sozialer Unterstützung und individueller Mitwirkung. In der Praxis verschob sich der Schwerpunkt jedoch deutlich zugunsten von Kontrolle, Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln, während Qualifizierung, gesundheitliche Stabilisierung und soziale Teilhabe in den Hintergrund traten. Mit der Einführung des Bürgergeldes 2023 wurde versucht, dieses Ungleichgewicht teilweise zu korrigieren, etwa durch eine reformierte Anpassung der Regelbedarfe, eingeschränkte Sanktionen und eine stärkere Betonung von Qualifizierung.

Bemerkenswert ist jedoch, dass bereits kurz nach seiner Einführung erneut Verschärfungen diskutiert wurden, noch bevor die Reform ihre Wirkungen entfalten oder systematisch bewertet werden konnte. Das Grundsicherungssystem bewegt sich seit seiner Einführung in einem strukturellen Spannungsfeld zwischen sozialer Sicherung und arbeitsmarktpolitischer Kontrolle. Das Narrativ vom „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ fungiert dabei als zentrale Legitimationsfigur, um eine stärkere Betonung von Kontrolle und Sanktionen politisch zu begründen. Solche Narrative erleichtern es, restriktivere sozialpolitische Maßnahmen zu legitimieren und gesellschaftliche Unterstützung für entsprechende Reformen zu mobilisieren – auch unabhängig von ihrer empirischen Grundlage.

Stigmatisierung als sozialpolitischer Nebeneffekt

Die Erzählung vom „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ bleibt dennoch nicht folgenlos. Empirische Studien(Öffnet in einem neuen Fenster) zeigen, dass Leistungsbeziehende in hohem Maße Stigmatisierung, Scham und soziale Abwertung erfahren. Viele internalisieren das negative Bild, ziehen sich zurück oder grenzen sich von „anderen“ Erwerbslosen ab – ein psychologischer Schutzmechanismus.

Diese Dynamik hat eine doppelte Wirkung: Sie belastet die Betroffenen psychisch und sozial. Sie wirkt zugleich disziplinierend auf Erwerbstätige, die aus Angst vor sozialem Abstieg prekäre Arbeitsbedingungen akzeptieren.

Damit reicht die Wirkung des Mythos weit über den Kreis der Leistungsbeziehenden hinaus. Er vertieft gesellschaftliche Spaltung, indem er soziale Risiken individualisiert, Solidarität untergräbt und eine Trennlinie zwischen „leistenden“ und „nicht-leistenden“ Gruppen zieht. Erwerbslosigkeit erscheint so nicht mehr als kollektives Risiko, sondern als moralisches Fehlverhalten – mit der Folge wachsender Entsolidarisierung.

Welche Maßnahmen sind aufgrund der wissenschaftlichen Analyse zu empfehlen?

Mit der am 5. März 2026 vom Bundestag beschlossenen Reform der Grundsicherung werden erneut bekannte Muster sichtbar: Auch hier wurde der Mythos vom „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ herangezogen, um eine stärkere Betonung von Kontrolle und Sanktionen zu legitimieren. Die Forschung zeigt jedoch, dass der Anteil sogenannter „Totalverweigerer“ verschwindend gering ist. Entsprechend wenige Menschen dürften durch strengere Sanktionen tatsächlich dazu bewegt werden, eine Arbeit aufzunehmen. Gleichzeitig steigt die Gefahr, dass die „falschen“ Personen betroffen sind – etwa Menschen mit bislang nicht erkannten oder dokumentierten psychischen Erkrankungen. Auch die neuen Regelungen zu den Wohnkosten könnten die Unsicherheit unter Leistungsbeziehenden erhöhen und das Risiko von Wohnungslosigkeit verstärken. Diese Verunsicherung schafft jedoch keine zusätzlichen Arbeitsplätze für Menschen mit Vermittlungshemmnissen, sondern kann erhebliche soziale Härten verursachen – etwa für Familien, Alleinerziehende oder ältere Leistungsbeziehende. 

Damit wird genau das verfehlt, was eine wirksame Arbeitsmarktpolitik leisten müsste. Erforderlich wäre stattdessen eine differenzierte Anerkennung der heterogenen Lebenslagen von Leistungsbeziehenden. Dazu gehören insbesondere:

  • ein Ausbau von Qualifizierung und Weiterbildung, gerade für Geringqualifizierte,
  • bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Sorgearbeit, etwa durch den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote sowie flexiblere Förder- und Vermittlungsstrategien für Alleinerziehende,
  • eine realistischere Erfassung gesundheitlicher Erwerbseinschränkungen, etwa durch eine frühzeitigere und systematischere Einbindung medizinischer und rehabilitativer Fachdienste sowie eine kritischere Prüfung des Erwerbsfähigkeitsbegriffs, um Personen mit erheblich eingeschränkter Leistungsfähigkeit nicht dauerhaft im aktivierungsorientierten System des SGB II zu halten, sondern ihnen angemessene Sicherungs- und Unterstützungsformen zu eröffnen, z. B. im Rahmen der Erwerbsunfähigkeitsrenten
  • oder – für bestimmte Gruppen – auch geschützte Beschäftigungsformen jenseits des regulären Arbeitsmarkts, etwa im Rahmen des sozialen Arbeitsmarkts mit öffentlich geförderter, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Personen mit geringen Vermittlungschancen.


Kurzgefasst: weniger moralische Bewertung, mehr soziale Infrastruktur.
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​Der „arbeitsunwillige Arbeitslose“ ist empirisch nicht belegbar, sondern ein sozialpolitischer Mythos. Er vereinfacht komplexe Lebenslagen, legitimiert restriktive Politik und verschärft soziale Spaltungen. Wer ihn weiter bedient, trägt nicht zur Lösung arbeitsmarktlicher Probleme bei, sondern zu ihrer Verschleierung und Verschärfung.